Ab dem 13. Juni gilt in Thüringen die „Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten“. Hier die Festlegungen in Kurzform:
Der offizielle Link Zur Corona Verordnung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.